Abdruckerlaubnis einholen

Bilder und Grafiken im Pfarrbrief

von Elfriede Klauer am 11.03.2007 - 23:00  

Grafiker, Künstler und Fotografen sind Handwerker wie Schlosser, Schreiner und Dachdecker – zumindest im Sinne des Lebensunterhaltes. Wer ein Foto macht, eine Zeichnung erstellt und ein Kunstwerk entwickelt, tut dies in der Regel nicht allein aus Liebe zum Bild und Kunstwerk. Fotografen, Künstler und Grafiker leben von ihren Ergebnissen und bieten diese kostenpflichtig an. Deshalb ist es nicht nur eine Frage des Rechtes, sondern auch eine Sache des Anstandes, für Bilder und Grafiken, die im Pfarrbrief verwendet werden, eine entsprechende Nutzungsgebühr zu bezahlen.

Wenn Sie also ein Foto oder ein gezeichnetes Bild in Ihrem Pfarrbrief veröffentlichen wollen, klären Sie bitte vorher, ob Sie dafür das Abdruckrecht haben. Ein Foto aus einer beliebigen Zeitschrift, einem Buch oder einem Kalender »einfach« zu übernehmen, ist absolut tabu. Auch wenn es technisch heute keine Probleme macht, können Ihnen im Fall des Falles empfindliche Strafen drohen.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen der kostenpflichtigen Pfarrbriefdienste abonniert haben. Hier kaufen Sie mit dem Abonnement die Abdruckrechte der darin enthaltenen Bild- und Textmaterialien für alle Veröffentlichungen Ihrer Kirchengemeinde pauschal ein und können Sie in Ihrer Pfarrbrief- und Öffentlichkeitsarbeit frei nutzen. Näheres klärt das Impressum dieser Dienste.

Kostenfrei sind für Pfarrbriefe alle Bilder und Grafiken, die jemand in der Pfarrei selbst anfertigt und dem Pfarrbriefteam kostenfrei zur Verfügung stellt. Kostenfrei sind auch alle Bilder und Texte, die Ihnen www.pfarrbriefservice.de im Internet anbietet, weil sie dort mit dem Einverständnis der Ersteller für die kostenlose Verwendung im Pfarrbrief veröffentlicht wurden.

Einen ausführlichen Überblick über dieses Thema finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte.

Diesen Text sowie weitere hilfreiche Tipps für die Pfarrbriefarbeit finden Sie im Pfarrbriefmagazin von Pfarrbriefservice.de, das Sie hier als PDF herunter laden können.

Urheber und Nutzer - Wer darf was?

von

Martin Ostermann, Marta Parulska, Claudia Wieser (CC-BY-ND)

In der Publikation der Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität des Erzbistums München-Freising wird das komplexe Thema Bildrechte behandelt.

von

D. Tölle und F. Wagenknecht / CC-by-sa / Quelle: www.tw-law.de

Das Handbuch Fotorecht gibt in kurzer und verständlicher Form einen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten des Fotografierens sowie der Veröffentlichung von Fotos. Die Broschüre hat einen Umfang von 19 Seiten und kann hier kostenfrei herunter geladen werden.

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