Liedheft für den einmaligen Gebrauch erlaubt

Gesamtvertrag mit der Verwertungsgesellschaft bis Ende 2029 verlängert

von EK / aktualisiert CS am 30.05.2020 - 04:00  

Lieder für den Chor kopieren? Auch hierbei müssen Urheberrechte beachtet werden.

Zum nächsten Familiengottesdienst ein Liederheft zusammenstellen und vervielfältigen – das ist in vielen Gemeinden üblich. Was aber wenig bekannt ist: Grundsätzlich muss, wer ein Lied kopiert oder publiziert, immer den Komponisten und den Textautor um Einwilligung bitten und auch entsprechend bezahlen. Um den Bürokratieaufwand für die Pfarreien gering zu halten, gibt es seit Jahren einen Gesamtvertrag des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der Verwertungsgesellschaft VG MUSIKEDITION, der das kostenfreie Kopieren unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dieser Vertrag wurde jüngst um weitere zehn Jahre bis zum Ende des Jahres 2029 verlängert, wie aus einer Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz vom 25.5.2020 hervorgeht.

Liedheft nur einmal verwenden

Mussten früher die kopierten Liedzettel lose und ungefaltet bleiben, um nicht abgabepflichtig zu werden, dürfen seit ein paar Jahren schon Liedhefte angefertigt werden, die maximal acht Seiten umfassen und die aber nur einmal verwendet werden dürfen.

Nur für Gottesdienste und gottesdienstähnliche Veranstaltungen

Grundsätzlich räumt der „Gesamtvertrag über die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten“ den katholischen Kirchengemeinden das Recht ein, Kopien zum Gemeindegesang im Gottesdienst oder in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen, wie z.B. Hochzeiten oder Taufen, zu erstellen. Nicht erlaubt sind dagegen die Herstellung und Nutzung von Kopien für andere gemeindliche Veranstaltungen sowie die Sichtbarmachung von Noten und Liedtexten mittels Beamer oder Ähnlichem. Auch die Herstellung von Kopien für Chöre, Orchester oder sonstige Instrumentalisten ist in dem Rahmenvertrag nicht umfasst. Katholische Gemeinden haben die Möglichkeit, durch Abschluss einer zusätzlichen pauschalen Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition diese Rechte zu erwerben. Weitere Informationen dazu: https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/kirchen/einzelvertra…

Merkblatt und Kontakt

Ein Merkblatt zum Rahmenvertrag des VDD mit der VG Musikedition finden Sie weiter unten als pdf-Datei im Download Service.

Wer nicht sicher ist, ob ein bestimmtes Lied unter den Gesamtvertrag fällt, erhält Auskunft bei VG Musikedition, Friedrich-Ebert-Straße 104, 34119 Kassel, und im Internet unter www.vg-musikedition.de.

von

Verbandes der Diözesen Deutschlands / VG Musikedition

Merkblatt zum Gesamtvertrag des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der Verwertungsgesellschaft VG MUSIKEDITION1 über die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten.

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