Pfarreien
Pfarrei-Cent
Zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit auf Pfarreiebene ist jede Pfarrei gehalten, jährlich 15 Cent pro Katholik, mindestens aber 250 €, zur Verfügung zu stellen. Höhere Unterstützungsbeiträge werden empfohlen. Die folgenden Regelungen sollen Beachtung finden:
Die sich ergebende Summe - der “Pfarrei-Cent” - wird als Gesamtbetrag zu Beginn des jeweils neuen Schuljahres für die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Der Betrag dient unmittelbar den Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit und nicht dem Bau oder Ausbau und Unterhalt von Räumen und Einrichtungen der Pfarrei.
Die Verteilung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel geschieht durch die Verantwortlichenrunde. Der Anteil für die verbandliche Jugendarbeit wird von den gewählten Mandatsträgern der Ortsverbandsleitungen verwaltet. Bei der Verteilung der Finanzmittel ist darauf zu achten, dass Mädchen und Jungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Verantwortlichenrunde behält die Situation der Kinder- und Jugendarbeit im Seelsorgebereich im Blick und kann je nach Schwerpunktsetzung auch für Aktivitäten von Jugendgruppen anderer Pfarreien im Seelsorgebereich Finanzmittel zur Verfügung stellen. Der besonderen Qualität der verbandlichen Jugendarbeit im Seelsorgebereich soll dabei Rechnung getragen werden.
Über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel ist der Kirchenverwaltung gegenüber Rechenschaft abzulegen.
Verweigert der Seelsorgevorstand einer Pfarrei die Auszahlung des Pfarrei-Cents ganz oder teilweise, können die Dekanatsstellen des BDKJ und des Erzbischöflichen Jugendamtes als Vermittlungsstellen angerufen werden. Sollte dies zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, ist der Diözesanjugendpfarrer zu informieren.
Sachmittel
Die Verantwortlichen in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit dürfen darüber hinaus zur Durchführung ihrer Arbeit auf eine weitgehende organisatorische Unterstützung durch das Pfarrbüro (Porto, Kopien, Versand usw.) zurückgreifen. Sie stehen aber auch in der Pflicht, sich um zusätzliche Zuschüsse aus anderen (z. B. kommunalen) Quellen zu bemühen.
(Ausschnitt aus dem aktuellen Jugendplan der Erzdiözese Bamberg)

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