Nutzungsmöglichkeiten
Der Hochseilgarten ist nicht für die touristische Nutzung angelegt, sondern angegliedert an die Möglichkeiten und die Infrastruktur des Jugendhauses. Gruppen können hier oder in der benachbarten Einrichtung der Erwachsenenbildung (KLVHS) Unterkunft und Verpflegung bekommen. Für eine sinnvolle Einbettung des „Elements Hochseilgarten“ in gruppendynamische Prozesse ist die Nutzung des Hochseilgartens auch ausschließlich in der pädagogischen Begleitung durch speziell geschultes Personal bzw. Honorarkräfte (Trainerinnen und Trainer) des Jugendhauses möglich.
Nutzungsvoraussetzungen
Nutzung im Selbstsicherungsbereich durch 10 bis maximal 12 Personen ab 13 Jahren und einer Körpergröße von mindestens 1,50 m, im Teamsicherungsbereich 10 bis maximal 35 Personen ab 9 Jahren. Bei kleineren Gruppen ist der Mindestpreis von 10 Personen zu zahlen. Die Nutzung ist ganzjährig möglich (halbtags/ganztags/ mehrtägig), jedoch ausschließlich in Begleitung und Anleitung durch unsere eigenen geschulten Trainerinnen und Trainer.

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