
„aus Überzeugung: kandidieren – wählen – mitmachen“; rund 650.000 Wahlberechtigte im Erzbistum Bamberg
Katholiken wählen bald ihre Pfarrgemeinderäte
Bamberg. (bbk) Die Katholiken in Bayern sind am 6. und 7. März 2010 aufgerufen, ihre Pfarrgemeinderäte neu zu wählen. Im Erzbistum Bamberg sind das 650.000 Frauen und Männer ab 14 Jahren – bzw. nach der Firmung, die auch schon in jüngeren Jahren erfolgt sein kann. In den 367 Pfarreien der Erzdiözese werden sich schätzungsweise etwa rund 5.000 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen.

Interview mit Erzbischof Schick zu den Pfarrgemeinderatswahlen am 6./7. März 2010
„Kommen Sie und wählen Sie: damit alle Gläubigen in der Kirche mitwirken, mittun und mitdenken.“
Bamberg. (bbk) In allen bayerischen (Erz-)Bistümern werden am 6. und 7. März die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Unter dem Motto „aus Überzeugung: kandidieren – wählen – mitmachen“ sind die Katholiken aufgerufen, an die Urne zu gehen und ihr Votum abzugeben. Oder sich auch als Kandidat aufstellen zu lassen.

Interview mit Elisabeth Schillab, Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Bamberg, zu den Pfarrgemeinderatswahlen
Am 6./7. März 2010 finden in Bayern wieder Pfarrgemeinderatswahlen statt. Das Laiengremium leistet eine wichtige Basisarbeit.

Jugendkampagne des BDKJ zur Pfarrgemeinderatswahl
"YES YOU CAN"
Bamberg (bdkj) - Der Diözesanvorstand des Bundes der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) Bamberg ruft alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Pfarreien der Erzdiözese Bamberg auf, sich an den Pfarrgemeinderatswahlen am 7. März aktiv zu beteiligen und wirbt mit einer breit angelegten Postkarten-Aktion ab dem 11. Januar für die Wahlen.
Veröffentlichung im Amtsblatt 10/2009 des Erzbistums Bamberg
Neue Rätesatzungen und Wahlordnung für Seelsorgebereichsräte in Kraft gesetzt
Im Amtsblatt 10/2009 des Erzbistums Bamberg ist der Wortlaut der neuen Satzung für die Pfarrgemeinde-, Seelsorgebereichs-, Dekanats- und Diözesanräte im Erzbistum Bamberg veröffentlicht worden. Ebenfalls veröffentlicht sind die Wahlordnungen für die Pfarrgemeinderäte und die Seelsorgebereichsräte. Mit der Veröffentlich im Amtsblatt treten Satzung und Wahlordnungen in Kraft und ersetzen die vorherigen Satzungen und Ordnungen.
Texte und Formulare
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Erstellt am: 02.03.2010
Erstellt am: 07. 10.2009
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