Kommunionhelfer
Ein außerordentlicher Dienst
Seitdem die Kirche 1963 mehr Beteiligung des Kirchenvolks an der Liturgie wünschte, sind diverse Laiendienste entstanden. Unter ihnen sind auch die Kommunionhelfer. Bei ihnen geht es um das Allerheiligste. […]
Bedarf vor allem für die Krankenkommunion
Im Bistum Mainz werden jedes Jahr bis zu 150 Kommunionhelfer ausgebildet, im Erzbistum Paderborn sind es einige mehr. Die Teilnehmerzahlen gingen in den vergangenen Jahren leicht nach unten, sagt Monsignore Gregor Tuszynski, der die Fachstelle Liturgie des Erzbistums Paderborn leitet. Vor zehn Jahren seien noch neun Kurse pro Jahr angeboten worden, inzwischen seien es sechs. Einen Bedarf an Kommunionhelfern gebe es aber allemal, besonders was die Krankenkommunion angehe, so Tuszynski
Noch vor 100 Jahren wäre es unvorstellbar gewesen, dass Frauen und Männer aus der Gemeinde dem Priester bei der Austeilung der Kommunion helfen. Und doch liegt der Ursprung der Entwicklung zu den liturgischen Laiendiensten in dieser Zeit: Der heilige Papst Pius X. (1903-1914) hatte Kommuniondekrete herausgegeben und die Gläubigen zum häufigen Empfang der Eucharistie ermutigt. Und wo es viele Kommunikanten gibt, braucht es genug Geistliche, die sie austeilen. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde der Dienst dann „aus der Notwendigkeit heraus geboren, dass es Orte auf der Welt gab, wo es wenige Priester gibt“, berichtet Tuszynski.
Besondere Stellung
Die Einführung von liturgischen Laiendiensten nach dem Konzil war auch eine Ausdrucksform der „tätigen Teilnahme“ des Kirchenvolks am Gottesdienst, welche die Konzilsväter wünschten. „Alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden“, forderte die Kirche in der Liturgiekonstitution von 1963. Unter den Diensten, die auf dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen fußen, nehmen die Kommunionhelfer bis heute eine besondere Stellung ein. Denn die Gläubigen mit dem Leib und Blut Christi zu nähren, ist eine im Weihesakrament übertragene Aufgabe an Geistliche. Deshalb spricht man beim Kommunionhelfer vom „außerordentlichen Dienst“. Sie kommen zum Einsatz, weil es an genug Klerikern mangelt und der Kommunionempfang dadurch in die Länge gezogen würde. […]
Bischöfliche Beauftragung
Dieser liturgische Dienst bedarf einer bischöflichen Beauftragung. Diese ist zum einen zeitlich begrenzt, etwa auf drei oder fünf Jahre und wird häufig automatisch verlängert, und zum anderen auch örtlich: Die Beauftragung gilt etwa für die Pfarrei oder den Pastoralverband. "Die bischöfliche Urkunde zeigt, dass der Bischof einer Person diesen Dienst zutraut", erklärt Hiltrud Kreling. "Weil Laien im Altarraum etwas revolutionär Neues waren, war die Beauftragung von Anfang an ein wichtiges Zeichen, das die Akzeptanz von Kommunionhelfern in der Gemeinde sicherstellen sollte".
Wer den Dienst übernehmen will, muss zunächst von der Gemeinde gewollt sein. Pfarrer und Pfarrgemeinderat diskutieren eine Personalie, bevor die Person zu einem Kurs in der Diözese oder in der Region angemeldet wird. Persönliche Voraussetzungen sind die Firmung und in vielen Bistümern das Mindestalter von 25 Jahren, ein christlicher Lebenswandel in Beruf und Familie sowie der Glaube an die sakramentale Gegenwart und die Ehrfurcht vor der Eucharistie. Nach der Beauftragung können Kommunionhelfer prinzipiell Kranken und Alten die Kommunion nach Hause bringen, berichtet Kreling. Sie fügt aber hinzu, dass jede Gemeinde in ihrem Bistum Mainz das anders handhabt: Vielfach werden Kranke weiterhin von Priestern, Diakonen und anderen Hauptamtlichen besucht, mancherorts übernehmen aber auch Kommunionhelfer diese Aufgabe ehrenamtlich. […]
Agathe Lukassek
Quelle: www.katholisch.de, In: Pfarrbriefservice.de
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Text: Agathe Lukassek, www.katholisch.deIn: Pfarrbriefservice.de