Warum es nötig ist, einen Bildnachweis zu führen

Urheberrechte beachten

von Elfriede Klauer am 11.07.2010 - 22:00  

Pfarrbriefe voller Bilder – doch woher stammen sie?

Bei jedem Bild und jeder Grafik, die im Pfarrbrief, auf der Homepage oder einem Plakat veröffentlicht werden, ist es aus urheberrechtlichen Gründen nötig, einen Bildnachweis zu führen, also anzugeben, von wem und woher das Bild stammt. Das setzt voraus, dass Öffentlichkeitsarbeiterinnen und -arbeiter in den Pfarreien die Abdruckrechte vorher geklärt haben.

Auf rechtlich einwandfreiem Terrain bewegen sich Redaktionen, wenn sie für ihre Publikationen Bilder und Grafiken von www.pfarrbriefservice.de verwenden. Denn die Materialien dort werden mit dem Einverständnis der Ersteller für die kostenlose Öffentlichkeitsarbeit in den Pfarreien veröffentlicht. Als Bildnachweis muss allerdings immer der Name des/der Bildautors/-in sowie als Quelle Pfarrbriefservice.de genannt werden.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Bildnachweis zu erbringen:

  • Quellenangaben im Bild
    An einer geeigneten Stelle im Bild werden in kleinerer Schrift Quelle und Bildautor genannt. Das kann links unten oder auch rechts hochlaufend sein.
  • Bildnachweis als Unterzeile
    Der Bildnachweis wird in einer Bildunterzeile angeführt.
  • Quellenverzeichnis kompakt in der Nähe des Impressums
    Alle erforderlichen Quellennachweise werden gesammelt an einer Stelle im Pfarrbrief aufgeführt, in räumlicher Nähe zum Impressum. Genannt werden jeweils die Seitenzahlen, auf der die Bilder zu finden sind, die entsprechenden Bildautoren und die Quellen.
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