Eine aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge haben die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) veröffentlicht. Diese Neuauflage berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Veränderungen ebenso wie Fragen aus der Anwendungspraxis. Seit 1999 geben die Kirchen gemeinsam die Christliche Patientenvorsorge heraus. Bisher sind 4,65 Millionen Exemplare gedruckt worden.
Die Herausgeber der überarbeiteten Christlichen Patientenvorsorge betonen, dass Formulare aus einer früheren Auflage, die bereits ausgefüllt und unterschrieben wurden, ihre Gültigkeit auch in rechtlicher Hinsicht behalten. Aus Gründen der Aktualität wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit ein Formular der Neuauflage auszufüllen, insbesondere dann, wenn die Unterschrift schon länger zurückliegt. Beim Ausfüllen der Patientenvorsorge ist immer das Gespräch mit den eigenen Angehörigen und Vertrauten sowie gegebenenfalls mit Fachleuten ratsam.
Von christlichen Überzeugungen geprägt
Mit der Christlichen Patientenvorsorge wollen die Kirchen Menschen dabei unterstützen, einen Weg zwischen nicht gebotener Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu finden. Deshalb berücksichtigt die Christliche Patientenvorsorge einerseits die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert andererseits die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte. Christliche Patientenvorsorge bedeutet dabei nicht, dass sie nur von Christen verwendet werden kann. Sie weiß sich aber in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet und ist daher von christlichen Überzeugungen geprägt, heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Inhalte
Die aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge umfasst vier Bereiche:
- die Vorsorgevollmachten
- die Betreuungsverfügung
- die Patientenverfügung
- die Äußerung von Behandlungswünschen.
Neu ist gegenüber den vorhergehenden Auflagen, dass die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht erweitert wurden. Deshalb sind jetzt drei verschiedene mögliche Vorsorgevollmachten enthalten:
- die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten
- die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung
- die Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.
Bezugsmöglichkeiten
Die Handreichung Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche (Gemeinsame Texte, Nr. 20) können Sie beziehen:
- über die Website der Deutschen Bischofskonferenz unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen
- sowie über die EKD unter www.ekd.de/cpv oder per E-Mail versand@ekd.de.
Weitere Informationen rund um das Thema sind ebenfalls auf www.dbk.de (Themenseite Christliche Patientenvorsorge) und www.ekd.de/cpv verfügbar.