Öffentlichkeitsarbeit schließt die Kontrolle ein, ob in den Medienberichten treffend über Themen berichtet wurde. Zu kontrollieren ist ebenso, ob sachlich korrekt über die eigene Pfarrgemeinde, den Verband, die Organisation informiert worden ist. Öffentlichkeitsarbeit schließt ebenfalls ein, sich gegen unwahre, diffamierende und Würde verletzende Veröffentlichungen zu wehren.
Der Leserbrief als Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit
Die Rubrik „Leserbrief" gibt es in allen Printmedien. Abgedruckt sind die Leserbriefe unter Rubriken-Titeln wie „Briefe an die Redaktion" oder „Zuschriften unserer Leser“. Auch manche Rundfunk-Redaktion macht gute Leserbriefe zu einem kleinen Thema.
Darin zeigt sich, dass der Leserbrief bedeutsam und wirkungsvoll ist:
- Journalisten schätzen Leserbriefe, weil sie durch Leserpost Rückmeldungen zu ihrer eigenen Arbeit erhalten und weil gute Leserbriefe Informationsfehler beseitigen.
- Um die Verbundenheit von Lesern und Presse zu stärken, drucken Redaktionen die Leserbriefe ab.
- Die Rubrik Leserbriefe wird gerne gelesen.
- Leserbriefe lösen Diskussionen aus. Viele Mediennutzer trauen sich, zu einem Leserbrief schriftlich Stellung zu nehmen und die eigene Stellungnahme an die Redaktion zur Veröffentlichung zu schicken.
- Der Arbeitsaufwand für einen Leserbrief ist verträglich.
Die äußere Form des Leserbriefs
- Selbstverständlich zum Leserbrief gehören alle Absenderangaben und der Hinweis, ob der Briefschreiber in seiner beruflichen Funktion oder im Namen einer Pfarrgemeinde, eines Verbandes o.ä. schreibt. (Die Redaktion wird einen Teil der Angaben veröffentlichen.)
- Leserbrief-Schreiber müssen angeben, auf welchen Medienbericht sie sich beziehen: Tag des Erscheinens, Seite des Abdrucks und Überschrift des Artikels sind aufzuführen.
Der richtige Ton macht die Musik
- Der Leserbrief ist kein Nachhilfe-Unterricht für Journalisten!
- Der Leserbrief will die Informationsmenge bereits gedruckter Berichte erweitern oder Angaben richtig stellen!
- Der Leserbrief-Schreiber bietet höflich an, im Gespräch mit der Redaktion Inhalte und Fakten zu klären und zu erläutern.
- Wichtig: Es gibt keinen Anspruch, dass der Leserbrief abgedruckt wird.
- Redaktionen dürfen und können Leserbriefe kürzen bzw. in Ausschnitten abdrucken. Ihr Anliegen ist, allein den entscheidenden Aspekt des Briefes zu veröffentlichen.
- Keinesfalls fordert der Leserbrief-Schreiber den Abdruck des Leserbriefs!
Die Gegendarstellung
Wer von einem Printmedium oder von einem Rundfunksender eine Gegendarstellung verlangt, zwingt das Medium, einen Bericht inhaltlich zu korrigieren bzw. einen abgesprochenen Beitrag zu veröffentlichen. Bevor dieser Weg beschritten wird, sollte sehr genau abgewogen werden, ob der konkrete Anlass die Konsequenzen (Ausübung von Zwang) rechtfertigt. Mehr zum Thema Gegendarstellung können Sie hier nachlesen.
Interne Abstimmung und Kommunikation
- Wer durch einen Leserbrief, mit einer Stellungnahme oder durch eine Gegendarstellung Position nach außen bezieht, sollte diese Position zuvor nach innen, d.h. in der Pfarrgemeinde, in der Organisation oder im Verband, abgesichert haben.
- Die in die Öffentlichkeit gegebene Meinung sollte intern diskutiert worden sein und von allen getragen werden.
- Außerdem sollten der Leserbrief, der Text der Stellungnahme oder der Gegendarstellung auch in der Pfarrgemeinde, im Verband o.ä. bekannt gemacht werden.