(zuletzt überarbeitet: 14.2.2022 – Abschnitt pixabay.com)
Eine typische Situation im Redaktionsalltag: der neue Artikel zu einem bestimmten Thema ist fertig, jetzt fehlt nur noch das passende Bild dazu. Doch woher auf die Schnelle nehmen, wenn nicht stehlen?
Das Internet ist inzwischen reich gesegnet mit einer schier unermesslichen Auswahl an Bildern. Wer ein bestimmtes Stichwort in die Bildersuche der Suchmaschine Google eingibt, bekommt in der Regel tausende, wenn nicht hunderttausende Bilder „frei Haus“ auf seinen Computer geliefert. Doch dürfen die im Internet gefundenen Bilder weiter verwendet werden? Die Antwort dürfte inzwischen allgemein bekannt sein: „Nein“ – ohne die ausdrückliche Zustimmung der Bildautoren darf keine Grafik und kein Foto vervielfältigt werden. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Urheberrecht. Inzwischen haben etliche Anwaltskanzleien das Versenden von kostenpflichtigen Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen als Geschäftsmodell für sich entdeckt. Forderungen im vierstelligen Bereich sind hier eher die Regel als die Ausnahme.
Spezialisierte Bilddatenbanken
Für die Suche nach Bildern mit ausdrücklicher Veröffentlichungserlaubnis gibt es heute eine große Anzahl an Bilddatenbanken. Jedoch fühlen sich viele Nutzer verunsichert angesichts des höchst unterschiedlichen Umgangs der einzelnen Anbieter und ihrer Bildautoren mit urheberrechtlichen Fragen. Welches Bild man ohne rechtliche Konsequenzen veröffentlichen darf und von welchen Bildern man lieber die Finger lassen sollte, lässt sich auf den ersten Blick oft nicht beantworten. Viele Portale sind noch dazu englischsprachig und zugeschnitten auf die rechtliche Situation in anderen Ländern. Oft sind auch die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen missverständlich oder nicht eindeutig genug.
Für Bilder, die auf Pfarrbriefservice.de zum kostenlosen Download bereit stehen, sind die Rechte mit den Autoren abgeklärt. Sie dürfen für die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit kostenlos verwendet werden.
Für den Fall, dass jemand auf Pfarrbriefservice.de nicht fündig wird, haben wir den Markt der freien Bilddatenbanken im Internet etwas genauer untersucht. Als Ergebnis können wir durchaus einige Online-Plattformen empfehlen, von denen Bilder kostenlos herunter geladen und für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
Was sind gemeinfreie Bilder?
Einige Internetdienste bieten Bilder als „gemeinfrei“ (englisch: Public Domain) an. Dazu ist wichtig zu wissen, dass der deutsche Gesetzgeber die Abtretung der Urheberrechte eigentlich nicht vorsieht. Das heißt, der Urheber eines geistigen Werks bleibt rechtlich gesehen im Rahmen der 70-jährigen Schutzfrist dessen Eigentümer und darf darüber bestimmen, was mit seinem Werk geschieht. Durch eine öffentliche Erklärung im Internet „schenkt“ der Urheber jedoch sämtliche Nutzungsrechte an seinem Werk der Allgemeinheit. Ermöglicht wird dies durch Open Content Lizenzen, wie sie der Internetdienst CC (creativecommons.org) anbietet. Hier gibt es vorformulierte Erklärungen in verschiedenen Varianten und Sprachversionen, auf die sich der Urheber bei der Freigabe der Nutzungsrechte durch Verlinkung beziehen kann. Die entsprechende Open Content Lizenz für die „Gemeinfreiheit“ heißt CC0. Sie ist hier zu finden: http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de. CC0 bedeutet auf unsere Rechtsverhältnisse angewendet soviel wie: Erteilung der örtlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungs-, Verbreitungs- und Weiterverarbeitungsrechte an einem geistigen Werk, ohne Pflicht zur Namensnennung der Autorin / des Autors, an die Allgemeinheit.
Bilder von pixabay.com sind fast gemeinfrei
Bis 2018 waren die Bilder der Plattform pixabay.com/de sogar nach CC0 freigegeben. Inzwischen haben die Betreiber einige Einschränkungen vorgenommen, welche vor allem kommerzielle Nutzungen der Bilder betreffen. Dürfen Pfarrbriefredaktionen nun die Bilder von pixabay.com in ihren Pfarrbriefen oder im Internet veröffentlichen? Die Antwort ist ein grundsätzliches „Ja“. Allerdings gibt es auch hier einige Fallstricke zu beachten:
- Sind auf den Bildern z.B. Personen eindeutig erkennbar (Stichwort: Recht am eigenen Bild), sollte im Zweifel beim Bildautoren nachgefragt werden, ob auch das Einverständnis dieser Personen für eine Veröffentlichung vorliegt.
- Dasselbe gilt für Motive der Kunst und der Architektur, vor allem, wenn es sich hierbei um Innenaufnahmen handelt: hier müssen der Künstler und der Gebäudeeigentümer einer Veröffentlichung des Fotos zugestimmt haben.
- Bei Abbildungen von markenrechtlich geschützten Produkten und Markenzeichen/Firmenlogos ist grundsätzlich Vorsicht angesagt, vor allem wenn diese das Bildmotiv maßgeblich mitbestimmen.
- Auch auf pixabay.com gibt es leider Menschen, die dort in betrügerischer Absicht Bilder hochladen, die nicht von ihnen selbst, sondern von Dritten stammen. Die Plattform-Betreiber behaupten zwar, dass sie die Bilder auf etwaige Betrugsabsichten überprüfen würden, eine rechtliche Verantwortung übernehmen sie aber nicht. Da der Nutzer eines Bildes auch die rechtliche Verantwortung dafür übernimmt, gilt es sich abzusichern. Beispielsweise durch Screenshots und im Zweifel auch durch direkte Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Pixabay-Nutzer über die plattformeigene Nachrichten-Funktion.
Von diesen Einschränkungen abgesehen, sind die Portale mit gemeinfreien Bildern eine gute Ergänzung zum eigenen Bilderbestand und der Bilddatenbank des Pfarrbriefservice.de.
Tipp: Pixabay blendet als Anzeige deklarierte Bilder von kommerziellen Datenbanken zu den Suchergebnissen mit ein. Davon sollte man sich jedoch nicht beirren lassen. Um solche Bilder herunter laden und verwenden zu können, muss man auf die jeweilige Website des dann kostenpflichtigen Dienstes wechseln und sich dort als Kunde registrieren.
Bilder der Wikimedia Commons
Ein Ablegerportal der bekannten Wikipedia ist die Wikimedia Commons. Über 30 Mio. Bilder und Texte sind hierüber inzwischen kostenlos verfügbar. Diese können i.d.R. verwendet werden, allerdings ist auch hier zu beachten:
- die Wikimedia Commons ist nicht Eigentümer der Werke
- die Lizenzbedingungen legen die Autoren für ihre Werke selbst fest
- die Lizenzbedingungen sind in jedem Einzelfall zu prüfen und zu beachten
Viele der Bilder auf Wikimedia Commons sind als gemeinfrei deklariert, andere unterliegen bestimmten Einschränkungen, die meist über die von CC (creativecommons.org) angebotenen Open Content Lizenzen (s.o.) geregelt sind. Üblich ist beispielsweise die Pflicht zur Namensnennung der Autorin / des Autoren: CC-BY. Schränkt der Autor zusätzlich die Nutzung auf nichtkommerzielle Zwecke ein, so lautet die Attribution CC-BY-NC. Oft kommt noch die Verpflichtung hinzu, bei einer Bearbeitung/Verfremdung und anschl. Weitergabe des Werks, die Attribution unter denselben Bedingungen vorzunehmen: CC-BY-SA.
Bilder von flickr.com
Mit mehr als 6 Milliarden Bildern im Bestand zählt flickr.com inzwischen zu den weltweit größten Online-Fotoplattformen. Das 2004 gegründete Portal gehört zum US-amerikanischen Internetunternehmen SmugMug. Es versteht sich als Mitmach- und Austauschplattform für Hobby- wie Profifotografen. Die Nutzung ist dabei für bis zu 1.000 eigene Bilder kostenlos. Naturgemäß lassen sich auf flickr.com zu beinahe jedem Stichwort hunderte bis tausende Bilder finden, so u.a. auch solche Motive, die sich für religiöse, kirchliche oder seelsorgerische Kontexte gut eignen. Allerdings unterliegen die meisten Fotos dieser Community urheberrechtlichen Einschränkungen. Jeder Fotograf entscheidet beim Veröffentlichen auf flickr.com selbst, ob er sein Bild „gemeinfrei“ (siehe oben) der Allgemeinheit widmet, ob er es unter eine CC-Lizenz stellt oder ob er sich alle Rechte daran vorbehält.
Mit speziellen Suchfiltern nach Verwendungszweck erleichtert flickr.com das Finden von Bildern, die unter freien Lizenzen veröffentlicht sind. Einer Nutzung solcher Bilder steht aus unserer Sicht, unter Beachtung der in den vorangegangenen Abschnitten erörterten Einschränkungen, nichts entgegen. Auch Pfarrbriefservice.de führt inzwischen Fotos zu ausgewählten Themen im Bestand, die von flickr.com stammen.
Nicht verschwiegen werden sollen allerdings zwei Nachteile, die eine Nutzung von flickr.com erschweren können:
- Die Bildersuche gestaltet sich nur mit englischen Suchbegriffen sinnvoll. Es empfiehlt sich ggf. ein Online-Übersetzungstool, wie z.B. www.deepl.com zuhilfe zu nehmen.
- Vereinzelt sind „schwarze Schafe“ auf flickr.com unterwegs, die Bilder zunächst unter eine CC-Lizenz stellen, diese später aber wieder entfernen, um dann Lizenzforderungen geltend zu machen bei angeblich unerlaubter Bildnutzung. Es empfiehlt sich in jedem Fall vor dem Herunterladen eine Bildschirmkopie anzufertigen und mit dem Bild zu archivieren, so dass im Fall der Fälle ein glaubhafter Nachweis vorhanden ist.
Bilder von pixelio.de
Die deutschsprachige Bilderplattform pixelio.de bietet mit rund 500.000 Bildern eine große Auswahl an Motiven zu verschiedenen Themen. Nach kostenloser Registrierung dürfen Nutzerinnen und Nutzer sich aus dem Bilderpool bedienen und diese für redaktionelle, teilweise sogar für kommerzielle Zwecke honorarfrei verwenden. Das Portal hat eigene Nutzungs- und Lizenzbedingungen entwickelt, die genau beachtet werden sollten, um evtl. Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Dazu gehört immer die Nennung des Urhebers – und zwar genau in der Weise wie es zu dem jeweiligen Foto angegeben ist – sowie als Quelle pixelio.de. Gerade bei Fotos dieses Bilderdienstes wurden in der Vergangenheit immer wieder Fälle bekannt, in denen Urheber kostenpflichtige Abmahnungen verschickten, weil sich Nutzer nicht genau an die Nutzungsbedingungen gehalten hatten.
Weitere kostenlose Bildquellen
Viele weitere Bilderdienste sind im Internet verfügbar. Ähnliche Modelle wie die oben vorgestellten Anbieter pixabay.com und flickr.com verfolgen die Bilderaustausch-Plattformen:
- www.pexels.com
- https://unsplash.com/de/
- www.openphoto.net (englischsprachig)
- www.morguefile.com (englischsprachig)
Es gelten die beim jeweiligen Bild hinterlegten Lizenzbestimmungen, die grundsätzlich beachtet und befolgt werden müssen, um rechtlichen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen. Im Zweifel muss auch bei der Autorin / beim Autor vorher nochmal nachgefragt werden.
Ratgeber-Broschüre „Open Content Lizenzen“
Zu dem Themenkomplex „Open Content Lizenzen“ gibt es einen ausführlichen und zugleich übersichtlichen Ratgeber, den die Deutsche UNESCO-Kommission herausgibt. Diesen können Sie sich hier (PDF-Dokument) kostenlos herunter laden.