Überblick: Das erwartet Sie hier
Aspekte der Bildgestaltung
- Gelungene Bilder erzählen Geschichten
- Hingucker sind gefragt
- Natürlichkeit spricht an
- Zeitlose Motive sind universell einsetzbar
- Die Wirklichkeit ist nicht gestellt
- Auf ungewohnte Perspektiven kommt es an
- Menschen faszinieren
- Die Drittelregel hilft, Bilder zu gestalten
- Die Schärfentiefe hebt das Wesentliche hervor
Technische Aspekte
- Das richtige Licht ist entscheidend
- Kleinigkeiten können ein Bild zerstören
- Stürzende Linien bei Gebäuden vermeiden
- Die Bildschärfe sorgt für klaren Blick
- Den Horizont waagerecht abbilden
- Diese technischen Mindestanforderungen sollte ein Bild erfüllen
- Was rechtlich zu beachten ist
Gelungene Bilder erzählen Geschichten
Lebendige und interessante Bilder erzählen dem Betrachter eine Geschichte. Sie wecken Assoziationen und transportieren Stimmungen und Gefühle. Oder sie regen zum Nachdenken an.
Menschen faszinieren
Menschen wollen Menschen sehen. Die Fotografin Jamari Lior drückte das einmal so aus: „Menschen fühlen sich von ihresgleichen am meisten angesprochen.“ Weil das so ist, sind uns die Bilder, die Menschen zeigen, am wertvollsten. Selbstverständlich sollten die abgebildeten Personen vorteilhaft fotografiert sein. Und wenn diese auch noch einer Veröffentlichung ihres Bildes auf Pfarrbriefservice.de zugestimmt haben, dann nichts wie her damit ;-)
Die Drittelregel hilft, Bilder zu gestalten
Der sog. „Goldene Schnitt“ ist eine uralte Gestaltungsregel. Das Teilungsverhältnis zweier Größen zueinander gilt nach dem Goldenen Schnitt als ausgewogen und wird vom Menschen als besonders harmonisch empfunden. In der Fotografie behilft man sich mit der Drittelregel. Diese lässt sich in vielen Fotosituationen einfach anwenden. Und natürlich ist auch diese Regel kein ehernes Gesetz: Wohin der Fotograf sein Motiv platziert, richtet sich in erster Linie nach der gewünschten Bildaussage. Erst danach spielen ästhetische Aspekte eine Rolle.
Die Schärfentiefe hebt das Wesentliche hervor
Jedes Foto besteht aus mehreren Bildebenen. Für die gewünschte Bildaussage wählt der Fotograf die Ebene der größten Bildschärfe so, dass der Blick des Betrachters auf das Wesentliche gelenkt wird. Dies wird erreicht durch das geschickte Zusammenspiel aus Blendeneinstellung, Brennweite und Abstand zum Bildmotiv. Durch diese Art der Bildgestaltung erhält das Foto eine zusätzliche räumliche Tiefe, die das Bild lebendig und damit interessant macht. Andere Situationen, wie zum Beispiel Landschaftsaufnahmen, erfordern wiederum die maximale Schärfe über alle Bildebenen.
Das richtige Licht ist entscheidend
In der Fotografie gibt es nichts Schöneres, als wenn außergewöhnliche Lichtsituationen, wie zum Beispiel Sonnenstrahlen, die im Morgennebel zwischen Bäumen einfallen, gekonnt eingefangen sind. Grundsätzlich immer, aber besonders in solchen Momenten kommt es darauf an, dass die Belichtungseinstellungen der Kamera korrekt gewählt wurden.
Stürzende Linien bei Gebäuden vermeiden
Eine ungünstige Position beim Fotografieren kann gerade bei Architekturaufnahmen zu unerwünschten geometrischen Verzerrungen führen. Damit keine „stürzenden Linien“ auftreten, empfiehlt es sich den Abstand zwischen Kamera und Bildmotiv so groß wie möglich zu wählen.
Den Horizont waagerecht abbilden
Im „Eifer des Gefechts“ passiert es manchmal, dass die Kamera nicht gerade gehalten wird. Bei Landschaftsaufnahmen gerät so der Horizont leicht ins „Rutschen“. Dem menschlichen Auge fällt das beim Betrachten des Fotos meist sofort auf. Das Bild wirkt unprofessionell.
Diese technischen Mindestanforderungen sollte ein Bild erfüllen
- Mindestauflösung: 4000 x 3000 Pixel (bei Querformat) – entspricht einer Kamera-Auflösung von 12 Megapixeln
- Farbmodus: RGB
- Dateiformat: jpg | jpeg
Was rechtlich zu beachten ist
- Sie sind selbst der Urheber (=Fotograf) des/der Bilder, die Sie Pfarrbriefservice.de zur Verfügung stellen.
- Abgebildete Personen müssen einer Veröffentlichung des/der Fotos zugestimmt haben.
- Abgebildete Werke der Kunst/Architektur sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältungsrechte müssen ggf. abgeklärt sein.
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