Aus dem Vorabdruck des neuen Gebet- und Gesangbuches, der in vielen Pfarreien vorhanden ist, dürfen Kopien gemacht werden, beispielsweise um sich im Gottesdienst gemeinsam mit den neuen Liedern und Gesängen vertraut zu machen.
Grundsätzlich ist zu beachten: Wer ein Lied kopiert oder publiziert, muss immer den Komponisten und den Autor nennen sowie den Träger des Copyrights. Normalerweise haben die Künstler bei Veröffentlichungen ihrer Werke auch Anspruch auf Tantiemen - sie leben ja schließlich von ihren Texten und Kompositionen. Für die Praxis in Pfarrgemeinden gilt aber: Das einfache Kopieren von Liedzetteln für den Gottesdienstgebrauch ist kostenlos. Aber Vorsicht: Es müssen lose Blätter bleiben. In dem Moment, in dem man einen Zettel mit mehreren Liedern darauf faltet, gilt er rechtlich als „Heft“ und somit als „Publikation“. Und dafür sind Tantiemen fällig. (Anm. der Redaktion: Durch eine Änderung im Gesamtvertrag des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der Verwertungsgesellschaft VG MUSIKEDITION ist es zum 1. Januar 2015 erlaubt, ein maximal achtseitiges Liederheft für den einmaligen Gebrauch anzufertigen; s. auch Nachricht dazu)
Mit dem Copyright sollte man nicht nachlässig umgehen. Die Verletzung des Urheberrechts kann sehr teuer werden. Wer beispielsweise eingescannte Lieder auf die Pfarrhomepage stellt, muss mit Strafzahlungen von mehreren tausend Euro rechnen.
Benjamin Leven, Quelle: www.praxis-gottesdienst.net
Die Zeitschrift praxis gottesdienst ist eine katholische, pastoralliturgische Fachzeitschrift im deutschen Sprachraum und erscheint seit 2002 im Verlag Herder. Sie richtet sich vorwiegend an Frauen und Männer, die im Bereich der Liturgie haupt- oder ehrenamtlich tätig sind. Die Beiträge umfassen meist am Kirchenjahr ausgerichtete Gottesdienstmodelle und Materialvorschläge, Tipps und Literaturbesprechungen sowie liturgiekundliche Informationen. Mehr unter www.praxis-gottesdienst.net