Welche Aufgaben hat ein V.i.S.d.P.?

Wissenswert: Verantwortlich im Sinne des Presserechts

von Elfriede Klauer am 25.04.2012 - 22:00  

Christian Schmitt

Ein(e) Verantwortliche(r) aus der Redaktion prüft die Inhalte des Pfarrbriefs und die Wahrung der Urheberrechte.

Das Grundlagenpapier zur Pfarrbriefarbeit der Deutschen Bischofskonferenz weist darauf hin, dass ein Redaktionsmitglied als Verantwortliche(r) im Sinne des Presserechtes (V.i.S.d.P.) im Impressum eines Pfarrbriefes zu nennen ist. Denn die in Deutschland gültigen presserechtlichen Bestimmungen gelten auch für Pfarrbriefe als periodisch erscheinende Druckwerke. Doch welche Aufgaben kommen auf den Verantwortlichen zu?

Aufgaben des/der Verantwortlichen

- Der/die Verantwortliche ist der erste Ansprechpartner, wenn Leser Kontakt zur Redaktion suchen. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Redaktion für die Kontaktaufnahme zu veröffentlichen.

- Darüber hinaus ist er verantwortlich für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift oder ähnlichem. So achtet er darauf, dass durch das Druckwerk keine Straftat begangen wird. Um Straftaten handelt es sich beispielsweise, wenn in Artikeln, Leserbriefen oder Anzeigen andere Religionsgesellschaften beschimpft oder zur Gewalt gegen bestimmte Gruppen aufgerufen wird, wenn jemand beleidigt oder verleumdet wird.

- Als Verantwortlicher sorgt er außerdem dafür, dass die Urheberrechte gewahrt werden. Für fremde Texte und Bilder aus Internet und Büchern muss der Redaktion eine Abdruckerlaubnis vorliegen, Autor und Quelle müssen im Pfarrbrief aufgeführt werden.

Um einer möglichen Haftung zu entgehen, sollte der Verantwortliche also die Inhalte, die Herkunft fremder Artikel und Bilder sowie das Vorliegen etwaiger Abdruckerlaubnisse und Quellenangaben stets genau prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn der Pfarrbrief auch im Internet abrufbar ist und damit einer leichten Kontrolle durch spezialisierte Rechtsanwälte unterliegt.

Wer kommt als V.i.S.d.P. in Frage?

Praktischerweise übernimmt ein Mitglied der Pfarrbriefredaktion die Rolle als V.i.S.d.P. Er oder sie ist in die Planung und Erarbeitung des Heftes eingebunden und in Kontakt mit den anderen Redaktionsmitgliedern. Fragen, wie die nach den Inhalten oder den Urheberrechten, lassen sich da bereits im Vorfeld klären.

Es ist aber auch möglich, dass der Pfarrer oder ein Mitglied des Pfarrgemeinderates diese Aufgabe übernimmt.

Wie wird der/die Verantwortliche benannt?

Die betreffende Person kann im Impressum entweder ausdrücklich als V.i.S.d.P. genannt werden oder in der Aufzählung der Redaktionsmitglieder den Zusatz „verantwortlich“ erhalten, also z.B. Redaktion: Christine Gut (verantwortlich), Klaus Anders, Felicitas Flott, Jonas Racker.

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