Ukrainische Geflüchtete: DBK-Migrationskommission wirbt um differenzierte Debatte

Studien belegen „große Bereitschaft“ zur Integration und Arbeitsaufnahme

Die Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz wendet sich gegen Vorurteile in der Debatte über die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter. So würde teilweise behauptet, dass die Geflüchteten arbeitsunwillig seien und der Bezug von Sozialleistungen eine Arbeitsaufnahme verhindere. Einschlägige Studien würden dies mittlerweile widerlegen.

Erzbischof Dr. Stefan Heße, Vorsitzender der Migrationskommission, und Bischof Dr. Bohdan Dzyurakh CSsR, Apostolischer Exarch für die Ukrainer des byzantinischen Ritus in Deutschland und Skandinavien, schreiben nach einem Fachgespräch, das Ende Oktober 2024 stattgefunden hat: „Wir wissen sowohl aus den praktischen Erfahrungen der kirchlichen Beratungsstellen als auch aus empirischen Erhebungen: Neben dem Bedürfnis, die ukrainische Identität zu bewahren, gibt es unter Ukrainerinnen und Ukrainern eine große Bereitschaft, sich in Deutschland zu integrieren. So sind die allermeisten Geflüchteten aus der Ukraine laut des Kurzberichts 14/2023 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hoch motiviert zu arbeiten. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen wider, die die Bundesregierung zuletzt veröffentlicht hat: Neben den 213.000 ukrainischen Geflüchteten, die bereits in Deutschland arbeiten, befinden sich 100.000 erwerbsfähige Ukrainerinnen und Ukrainer in Integrationskursen. Weitere 65.000 Personen bereiten sich im Rahmen einer schulischen, beruflichen oder universitären Ausbildung auf den deutschen Arbeitsmarkt vor. Ukrainische Geflüchtete haben ein überdurchschnittliches Bildungsniveau: Mehr als zwei Drittel verfügen über Hochschul- oder Universitätsabschlüsse. Gerade unter jungen Ukrainerinnen und Ukrainern gibt es eine große Bereitschaft, selbst unternehmerisch tätig zu werden. Insgesamt besteht also Anlass zur Zuversicht, dass die Mehrheit der ukrainischen Geflüchteten erfolgreich auf dem deutschen Arbeitsmarkt ankommen wird.“

Beschäftigungsquoten nur eingeschränkt vergleichbar

Statt Vorurteilen brauche es einen differenzierten Blick, so Erzbischof Heße und Bischof Dzyurakh. Eine Studie des IAB zeige, dass die Beschäftigungsquoten ukrainischer Flüchtlinge in unterschiedlichen Ländern nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Relevante Faktoren seien etwa die demografische Zusammensetzung der Gruppe der Geflüchteten, bereits bestehende ukrainische Netzwerke, die Arbeitsmarktlage und die Bedarfe des Arbeitsmarkts im jeweiligen Aufnahmeland, institutionelle und politische Rahmenbedingungen (sei es mit Blick auf die Anerkennung von Qualifikationen, die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung oder integrationspolitische Ansätze) sowie zu überwindende Sprachbarrieren.

Die Beschäftigungsquote ukrainischer Geflüchteter in Deutschland lag laut IAB zum Ende des 1. Quartals 2024 bei 27 Prozent. Damit bewegt sie sich im europäischen Mittelfeld. Zum Vergleich: Während die Quote in Rumänien zuletzt nur 7 Prozent und in Spanien 18 Prozent betrug, lag sie in Polen bei 48 Prozent und in Litauen sogar bei 57 Prozent.

Beide Bischöfe werben für eine sachliche und empathische Debatte über die Integration, ohne den Geflüchteten mit Vorurteilen oder vereinfachten Lösungen zu begegnen. Politik, Gesellschaft und Kirche sind aufgerufen, menschenwürdige Arbeit als Grundrecht hochzuhalten und die Integration in Arbeit unter diesem Gesichtspunkt zu fördern.

Pressemitteilung DBK/EK, In: Pfarrbriefservice.de

Die Stellungnahme von Erzbischof Dr. Stefan Heße und Bischof Dr. Bohdan Dzyurakh CSsR ist – auch in ukrainischer Sprache – unter www.dbk.de verfügbar. 

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Text: Pressemitteilung DBK/EK
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