Wer arbeitet und entscheidet beim Synodalen Weg?

Satzung regelt Organe und Arbeitsweise

In der Satzung des Synodalen Weges werden Aufgaben, Strukturen und Beteiligte dieses Prozesses beschrieben. Dieses Statut ist von den beiden verantwortlichen Institutionen, der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), jeweils mehrheitlich verabschiedet worden.

Die Organe des Synodalen Weges

Organe des Synodalen Wegs sind die Synodalversammlung, das Synodalpräsidium, das erweiterte Synodalpräsidium sowie die Synodalforen.

Das Synodalpräsidium besteht aus dem Vorsitzenden sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden der DBK, und der Präsidentin / dem Präsidenten und einer / einem Vizepräsidenten des ZdK. Aufgabe des Präsidiums ist es, die Synodalversammlung vor- und nachzubereiten; dazu wird es von einem Sekretariat unterstützt.

Zum Erweiterten Synodalpräsidium gehören neben diesen vier Personen die Vorsitzenden der Synodalforen sowie die beiden geistlichen Begleiter des Prozesses.

Die vier Synodalforen bestehen aus je ca. 30 Mitgliedern – Bischöfen, Gläubigen und Fachexpertinnen und -experten – und werden jeweils von einem Mitglied der DBK und einem Mitglied des ZdK geleitet. Sie arbeiten zu den vier im Vorfeld vereinbarten Themen des Synodalen Wegs:

(1) Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag;
(2) Priesterliche Existenz heute;
(3) Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche;
(4) Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft.

Synodalversammlung als zentrales Gremium

Zentrales Gremium des Synodalen Wegs ist die Synodalversammlung, der 230 Personen angehören. Hier werden die Beschlüsse des Synodalen Weges gefasst. Die Synodalversammlung besteht aus allen (69) Mitgliedern der DBK, ebenso vielen Vertretern des ZdK sowie 92 Vertreterinnen und -vertretern verschiedener Berufs- und Interessensgruppen der Kirche, beispielsweise der Priester, der Gemeindereferentinnen und -referenten und der Orden, aber auch der jungen Generation und der Theologie. Der Verteilungsschlüssel sieht vor, dass knapp die Hälfte der Synodalen geweihte Männer sind. Die Empfehlung der Satzung, eine geschlechter- und generationengerechte Besetzung anzustreben (Art. 3.1), wird daher allenfalls symbolisch eingelöst werden können.

Die Frage der Macht bei Entscheidungen

Zur Beschlussfassung muss am Ende eine doppelte Zweidrittelmehrheit vorliegen: unter den Bischöfen und im Plenum. Damit ein Beschluss verabschiedet wird, braucht es also wenigstens 46 Ja-Stimmen aus dem Kreis der Bischöfe und zugleich wenigstens 154 Ja-Stimmen (inklusive möglicher bischöflicher Stimmen) aus dem Plenum. Um einen Beschluss zu verhindern, reichen aufgrund der nötigen doppelten Zweidrittelmehrheit hingegen nur 24 bischöfliche Stimmen (d.h. gut 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Synodalversammlung) aus.

„Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung“ (Art. 11.5). Fragen, die nur weltkirchlich umgesetzt werden können, werden dem Apostolischen Stuhl als Votum übermittelt. Ob Mehrheitsbeschlüsse, die vor Ort in Kraft gesetzt werden können, tatsächlich umgesetzt werden, entscheiden die örtlichen Instanzen, also die Bischofskonferenz oder der jeweilige Ortsbischof. Ist ein einzelner Bischof mit einem von einer doppelten Mehrheit getragenen Beschluss nicht einverstanden, muss er ihn in seinem Bistum nicht umsetzen. Der Synodale Weg hat zwar ausdrücklich die Aufgabe, Machtverhältnisse in der katholischen Kirche kritisch zu reflektieren und ggf. neue Wege zu erarbeiten, klerikale Macht zu teilen, zu begrenzen und zu kontrollieren. Im Synodalen Prozess selbst schlägt sich das aber noch nicht nieder. Am Ende entscheiden die Bischöfe.

Julia Knop, In: Pfarrbriefservice.de

Dr. theol. Julia Knop (geb. 1977) ist Professorin für Dogmatik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt. Als Teilnehmerin des Forums „Macht, Partizipation und Gewaltenteilung“ war sie aktiv an der Vorbereitung des Synodalen Weges beteiligt und wird sich auch weiterhin einbringen.

Der Synodale Weg

Der Synodale Weg ist ein Gesprächsprozess innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland. Er soll der Aufarbeitung von Fragen dienen, die sich im Herbst 2018 nach der Veröffentlichung der MHG-Studie über sexuellen Missbrauch in der Kirche ergeben haben. Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken verantworten gemeinsam diesen Prozess, der auf zwei Jahre angelegt ist und am 1. Dezember 2019 eröffnet wurde. www.synodalerweg.de

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Text: Julia Knop
In: Pfarrbriefservice.de