Pfarrbriefservice.de versteht sich als Austauschplattform für Pfarrbrief-Ersteller. Wenn Sie unsere kostenfreien Angebote regelmäßig nutzen, verspüren Sie womöglich den Wunsch, etwas „zurückzugeben“. Auch wenn wir das natürlich nicht erwarten, freuen wir uns besonders über neue Bilder, die uns Nutzerinnen und Nutzer für andere Pfarrbriefteams zur Verfügung stellen. Diese sind dann freigegeben im Bereich der Pfarrbrief- und Öffentlichkeitsarbeit inklusive Homepage, Plakaten, Flyern u.a.m von Pfarrgemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Die Nennung des Bildautors/-in und die Angabe der Quelle „Pfarrbriefservice.de“ gehört zu unseren Nutzungsbedingungen.
Wie gelangen Ihre Bilder zu uns?
- Am schnellsten und einfachsten geht es, wenn Sie Ihre Bilder direkt bei uns hochladen: einfach die hochzuladende(n) Datei(en) auswählen, Ihren Namen und Adresse eingeben, den Bedingungen zustimmen und „Absenden“. Hier geht es direkt zum Bilder hochladen.
- Gerne können Sie uns Ihre Bilder auch per E-Mail zukommen lassen an: christian.schmitt@pfarrbriefservice.de.
- Sollten es einmal sehr viele Bilder sein, bietet sich ein Datenträger (z.B. CD / DVD / Speicherstick) an, den Sie per Post schicken an: Pfarrbriefservice.de, Haus Sankt Bruno, z.H. Christian Schmitt, Promenade 37, 97437 Haßfurt.
Welche Bilder sind gefragt / werden benötigt?
Dazu gibt es in unserem Leitfaden für Fotolieferanten (bitte Klicken) nähere Infos.
Persönlichkeitsrecht abgebildeter Personen beachten
Die interessantesten Fotos sind oft die, auf denen Menschen abgebildet sind. Leider gibt es hier auch die größten rechtlichen Hürden. Für alle Fotos, auf denen Personen identifizierbar abgebildet sind, gilt: Persönlichkeitsrecht und Datenschutz erfordern das schriftliche Einverständnis dieser Personen (sog. Model Release) vor einer Veröffentlichung. Bei Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich das schriftliche Einverständnis aller Personensorgeberechtigten erforderlich. Bitte übermitteln Sie uns das schriftliche Einverständnis zusammen mit Ihrer Bildlieferung.
Urheber- und Eigentumsrechte bei Aufnahmen von Kunstwerken und Architektur
Aus urheberrechtlichen Gründen können wir keine Fotos von Kunstgegenständen veröffentlichen (Bsp. Fotos von Kirchenfenstern). Dazu zählt auch die Innenarchitektur von Gebäuden.
Ausnahmen:
- Ihnen liegt das schriftliche Einverständnis sowohl des Künstlers als auch des Gebäudeeigentümers vor, das Sie uns übermitteln.
oder - Das Foto ist entstanden als Außenaufnahme, ohne Hilfsmittel, auf öffentlichem Grund (zur Begriffserklärung im Zusammenhang mit der sog. „Panoramafreiheit“).