Das Impressum ist wichtiger, als man denkt

www.pfarrbriefservice.de zeigt, wie’s geht

von Sebastian Gröters/pfarrbriefmagazin 2018 und 2006 am 28.05.2018 - 06:00  

geralt / Pixabay.com - LIzenz

Ein Impressum ist im Pfarrbrief oder Pfarrmagazin Pflicht. Doch was muss alles darin verzeichnet sein?

(Beitrag aktualisiert am 26.01.2023)

Es mag vielen unwichtig erscheinen, doch in jeden Pfarrbrief gehört ein Impressum. Dies schreiben die Pressegesetze der Länder zwingend vor. Das Impressum (lat.: das Ein-/ Aufgedruckte) soll über die Herkunft eines Druckwerks, insbesondere über den Herausgeber und die Redaktion einschließlich des Redaktionsverantwortlichen sowie über den Verlag/Druck informieren. Oft werden auch zusätzliche Informationen, wie Erscheinungsweise oder Auflagenhöhe aufgeführt.

Das Impressum sollte immer an derselben Stelle in einer Publikation stehen und es sollte im Inhaltsverzeichnis darauf hingewiesen werden. Es hat am besten eine feste Form, also etwa einen Kasten oder ist mit einem feinen Raster unterlegt oder durch einen fetten Balken mit dem Wort „Impressum“ hervorgehoben. Die Schriftgröße ist in der Regel kleiner als der Mengentext.

Und das gehört zwingend in ein Impressum

  • Herausgeber mit vollständiger Anschrift (beim Pfarrbrief also etwa der Pfarrgemeinderat des Seelsorgebereichs)
  • Namen und, wenn gewünscht, Funktionen der Redaktionsmitglieder
  • eine Person, die mindestens 21 Jahre alt ist, die die redaktionelle Verantwortung übernimmt; auch Verantwortliche oder Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.) genannt.
    Lesen Sie auch: Welche Aufgaben hat ein V.i.S.d.P.?
  • Wenn der Pfarrbrief Anzeigen enthält, muss der oder die dafür Verantwortliche genannt werden.
  • Verlag und/oder die Druckerei mit Anschrift

Diese Bestandteile des Impressums sind in der Regel in jedem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben.

Empfehlenswert sind weitere Angaben

  • Haftungsausschluss: Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wieder.
  • Hinweis zu Leserbriefen:  Für Leserbriefe ist die Redaktion dankbar, ohne den Abdruck zu garantieren.
  • Bildnachweis (sofern dieser nicht direkt am Bild erfolgt)
  • Name(n) des/der Layouter(s)
  • Auflagenhöhe und Erscheinungsweise
  • E-Mail-Adresse der Redaktion (vor allem auch für Leserzuschriften)
  • Homepage der Pfarrei
  • Abgabeschluss und/oder Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe

Sebastian Gröters/pfarrbriefmagazin 2018 und 2006

Und so könnte ein Impressum aussehen

Impressum

„Miteinander“ ist das Pfarrmagazin der Katholischen Kirchengemeinde St. Gertrud und wird vier Mal im Jahr an alle Haushalte in Bollheim kostenlos verteilt.

Herausgeber: Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Gertrud
Redaktion: Christine Rührig (verantwortlich), Klaus Anders, Felix Flott, Jonas Racker
Redaktionsanschrift: Katholische Kirchengemeinde St. Gertrud, Vor den Feldern 6, 50076 Bollheim
E-Mail: pfarrmagazin@pfarrei-sankt-gertrud.de
Homepage: www.pfarrei-sankt-gertrud.de
Layout: Siglinde Buch
Druck: Schönfarben-Druck, Buchdruckhausen
Auflage: 1000 Exemplare
Haftungsausschluss: Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wieder.
Leserbriefe: Für Leserbriefe ist die Redaktion dankbar, ohne den Abdruck zu garantieren.
Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: 15. Juni 20..

Link-Tipp

Ein fertig gestaltetes Impressum in verschiedenen Variationen und Formaten bietet die Internetseite Gemeindebriefhelfer unter diesem Link an: https://www.gemeindebriefhelfer.de/das-impressum-gehoert-dazu/

Diese Seite teilen