Dublin-Verfahren: Oft Abschiebung in katastrophale Zustände
Zahlen und Fakten 2014
In über 35.000 Fällen von Asylanträgen hielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen anderen EU-Staat für zuständig – die Zahl der Dublin-Verfahren* blieb damit auf konstant hohem Niveau, relativ betrachtet war jede/r Fünfte von Dublin betroffen. Insgesamt 23.413 (18%) aller Asylentscheidungen des Bundesamts 2014 waren Dublin-Entscheidungen. Ineffizient bleibt dieses System weiterhin: abgeschoben im Rahmen von Dublin wurden 4.772 Personen.
Mit über 9.000 Übernahmeersuchen wurde das völlig überforderte Italien am häufigsten angefragt, ob sie Flüchtlinge zuständigkeitshalber übernehmen – jeder vierte Dublin-Fall (25,9%) hat Italienbezug. An zweiter und dritter Stelle folgen Bulgarien mit 4.400 und Ungarn mit 3.900 Übernahmeersuchen. Alle drei Staaten haben massive Probleme mit der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, es gibt unzählige Berichte zu Inhaftierungen und Menschenrechtsverletzungen. Angesichts der katastrophalen Situation in diesen Staaten haben viele Gerichte Abschiebungen dorthin gestoppt oder nur unter strengen Auflagen für zulässig erklärt, wie Ende des Jahres 2014 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Tarakhel-Urteil. Dennoch betreffen knapp 50 Prozent aller Dublin-Verfahren allein diese drei Staaten.
Quelle: PRO ASYL www.proasyl.de, In: Pfarrbriefservice.de
* Im Dublin-Verfahren wird festgestellt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag, der in der Europäischen Union, Norwegen, Island, der Schweiz und in Liechtenstein gestellt wird, inhaltlich geprüft wird, und zwar durch nur einen Staat. (Anm. d. Red.)
Datei-Info:
Dateiformat: .doc
Dateigröße: 0,02 MB
Sie dürfen diesen Text für alle nichtkommerziellen Zwecke der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pfarr-/Gemeindebrief, Plakat, Flyer, Website) sowie für Unterrichtszwecke* nutzen. Die Nutzung ist in dem beschriebenen Rahmen honorarfrei. Sie verpflichten sich den Namen des Autors/-in, als Quelle Pfarrbriefservice.de und ggf. weitere Angaben zu nennen.
*) Ausführliche Infos zu unseren Nutzungsbedingungen finden Sie hier.
Wir freuen uns über die Zusendung eines Belegs an die Redaktionsanschrift.
Beispiel für den Urhebernachweis, den Sie führen müssen, wenn Sie den Text nutzen
Text: PRO ASYLIn: Pfarrbriefservice.de