Fragen und Antworten zur kirchlichen Trauung

Tipps für die Planung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigkeitsnachweis erbringen: Dabei handelt es sich um eine aktuelle Taufurkunde, die beim Taufpfarramt erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausländischen KatholikInnen kann das Verfahren langwieriger sein, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden sollte.

Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen einen amtlichen Ledigennachweis durch eine Aufenthaltsbescheinigung, die sie beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt erhalten.

Das deutsche Recht verlangte bis zum 31.12.2008 vor der kirchlichen Trauung die Schließung einer Zivilehe. Seit dem 01.01.2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Diese wird allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und muss vom Bischof genehmigt werden. Für die standesamtliche Trauung wird die Geburtsurkunde, der Personalausweis oder Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt.

Was ist ein Ehevorbereitungsseminar?

Die Planung der Hochzeit bedeutet für jedes Paar viel Stress. Zwischen Kleideranproben, Menüauswahl und Planung der Sitzordnung geht der tiefere Sinn der kirchlichen Trauung schnell verloren. Die katholische Kirche bietet deshalb Ehevorbereitungsseminare an, in denen wichtige Fragen nach dem gemeinsamen Lebensweg und dem Stellenwert des gemeinsamen Glaubens thematisiert werden. Aber auch die Herausforderungen, die die moderne Gesellschaft an das Zusammenleben eines Paares stellt, werden angesprochen. Informationen über verschiedene Kursangebote erhalten Sie bei Ihrer Pfarrei oder Ihrem (Erz-)Bistum.

Wer ist zuständig?

Grundsätzlich ist der Pfarrer der Heimatpfarrei der Braut oder des Bräutigams Ansprechpartner. In der Regel findet die Trauung in der Gemeinde statt, in der das Paar beheimatet ist. Für den Ausnahmefall, dass Sie woanders heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer eine Überweisung aus. Allerdings müssen Sie sich dann selbst darum kümmern, an Ihrem Wunschort einen Pfarrer zu finden, der Sie traut.

Wie und wann organisieren wir die Terminabsprachen?

Bezüglich der Terminabsprachen für die Trauung sollte sich das Paar frühzeitig (rund 6 bis 12 Monate vorher) an die zuständige Pfarrgemeinde wenden, damit der Wunschtermin realisiert werden kann. Treffen Sie erst nach der Festlegung des Trautermins mit dem Pfarrer verbindliche Absprachen mit Restaurant, Diskjockey etc. Besonders im Frühjahr und Sommer heiraten viele Paare, so dass eine langfristige Planung ratsam ist.

Kann ich nach einer Scheidung erneut heiraten?

"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" – Auf diesem Bibelwort Jesu gründet sich das katholische Verständnis der Unauflösbarkeit der Ehe. Nach dem katholischen Eheverständnis kann deshalb eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe nicht geschieden werden.

Eine Wiederheirat ist im Falle des Todes eines Ehepartners möglich. Es gibt allerdings Fälle, in denen keine katholisch gültige Ehe zustande gekommen ist. In einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger können Heiratswillige klären, ob eventuell Voraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren bestehen.

Was ist das Traugespräch?

Einige Wochen vor der Eheschließung trifft sich der Pfarrer oder Diakon mit Ihnen zu einem Traugespräch. Dabei kommen viele verschiedene Themen zur Sprache: Zum einen möchte der Pfarrer Sie als Paar besser kennen lernen, damit er die Trauung persönlich gestalten kann. Zum anderen können Sie gemeinsam offene Fragen zur Gottesdienstgestaltung, wie Lied- und Textauswahl, Trauzeugen etc. klären.

Der Pfarrer wird mit Ihnen auch über das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die Bedeutung der christlichen Ehe sprechen. Dabei geht es um die Unauflöslichkeit der Ehe, die Bereitschaft zur Treue und den Willen zur Elternschaft. Außerdem kommen mögliche Ehehindernisse wie zum Beispiel Verwandtschaft der Brautleute oder mangelndes Alter zur Sprache. In dem so genannten Eheprotokoll, das von den Brautleuten unterschrieben wird, werden die Daten für das Ehebuch der Gemeinde erfasst.

Wie wird der Traugottesdienst gestaltet?

Grundsätzlich ist die kirchliche Trauung ein kirchliches Fest im Rahmen eines Gottesdienstes und kein weltliches Fest. Dies bedeutet, es gibt eine feste Liturgie, die einen gewissen Rahmen vorgibt. Es ist allerdings wünschenswert, dass sich das Brautpaar bei der Gestaltung des Traugottesdienstes mit seinen eigenen Vorstellungen bezüglich der Auswahl der Texte, des Evangeliums, der Fürbitten und der Lieder einbringt. Häufig übernehmen Freunde oder Verwandte des Brautpaares verschiedene Dienste in der Trauung. Der trauende Priester und auch die Referenten im Ehevorbereitungsseminar unterstützen Sie gerne bei Ihren Planungen.

Wer kann Trauzeuge sein?

Die Trauzeugen haben nach dem katholischen Kirchenrecht die Funktion, die Trauung im Zweifelsfall bezeugen zu können. Sie müssen nach staatsrechtlichem Verständnis über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.

Was haben konfessionsverschiedene Partner zu beachten?

Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die sogenannte "Ökumenische Trauung" zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen. Sprechen Sie offen miteinander über die Chancen und Aufgaben einer konfessionsverschiedenen Ehe und treffen Sie verantwortliche gemeinsame Entscheidungen.

Was haben religionsverschiedene Partner zu beachten?

Der katholische Partner braucht für eine Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners müssen ihre Ehe bestimmen. Der christliche Partner steht vor besonderen Herausforderungen, wenn das Ehepaar in einem nichtchristlichen Kulturkreis lebt.

Gunda Ostermann, www.katholisch.de  

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Das Schwerpunktthema für Mai 2012

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Text: Gunda Ostermann
In: Pfarrbriefservice.de