"Ich habe dich verletzt"
Oder: Wie geht Versöhnung?
Vielleicht hat er den Tag vergessen, an dem sie sich zum ersten Mal begegneten, oder sie hat sich bei einer Freundin verplaudert, wie gern er im Badezimmer den Heldentenor gibt … Ohne jede böse Absicht, aus purer Nachlässigkeit oder Übermut. Wie auch immer: Der Partner ist tief verletzt und will versöhnt werden.
Wer jemanden verletzt hat, muss sich entschuldigen und Wiedergutmachung leisten: Das ist die übliche Sichtweise. Doch: Zum Versöhnen gehören zwei.
- Das „Opfer“ versucht, seine Verletzung auszudrücken: „Es tut mir weh, wenn…“ Dabei gilt die Regel: konkret bleiben, nicht verallgemeinern. „Immer vergisst du …“, „Jedem erzählst du …“: Solche Vorwürfe machen es dem „Täter“ schwer einzulenken.
- Der „Täter“ erkennt die Verletzung ohne Rechtfertigung an und drückt sein Bedauern aus: „Ich sehe, dass ich dich verletzt habe. Es tut mir leid.“ Und er bietet Wiedergutmachung an: „Was kann ich für dich tun, um dich zu versöhnen?“
- Das „Opfer“ verzeiht. Und zwar glaubwürdig, endgültig und ohne später irgendwann nachzukarten. Denn sonst bleibt das „Opfer“ oben und der „Täter“ unten, in der Schuld. Statt eines Ausgleichs erzeugt die vermeintliche Versöhnung dann ein Machtgefälle, das keiner Partnerschaft gut tut.
Quelle: Reden. Streiten. Versöhnen! Ehebrief Nr. 5. Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung, www.ehebriefe.de. In: Pfarrbriefservice.de
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