Jeder zweite Asylsuchende wird als schutzberechtigt anerkannt

Zahlen und Fakten 2014

Über 200.000 neue Asylanträge, so lautete die Prognose des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2014. Schlussendlich wurden 173.072 Asylerstanträge gezählt – die höchste Zahl seit 1993 sowie die vierthöchste Zahl in der Geschichte der Bundesrepublik. Gleichwohl stellen Asylsuchende regelmäßig nur einen Bruchteil der Gesamtzuwanderung – im ersten Halbjahr 2014 sind es etwa 11 Prozent: Rund 77.000 Asylsuchende von etwa 667.000 Zugewanderten.

Nicht nur die Antragszahl, auch die Schutzquote des Asylbundesamtes (BAMF) war mit offiziellen 31,5 Prozent so hoch wie lange nicht. Rund 130.000 Entscheidungen hat das BAMF 2014 getroffen. Über ein Viertel der Antragsteller (25,9%) erhielten die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, weitere 4 Prozent erhielten europarechtlichen subsidiären Schutz, für 1,6 Prozent wurden nationale Abschiebungsverbote verhängt.

„Formelle Erledigungen“

Rund 45.000 Asylanträge (35%) kamen als „formelle Erledigungen“ gar nicht zur Entscheidung: In mehr als der Hälfte dieser Fälle wurde nach der Dublin-Verordnung ein anderer EU-Staat für zuständig befunden; hinzu kamen viele Entscheidungen nach der „sicheren Drittstaatenregelung“, weil für die Antragsteller bereits ein anderer Staat die internationale Schutzberechtigung festgestellt hatte – leider oft, ohne dass die Betroffenen tatsächlich Aufnahme und Schutz erhalten hätten.

Zieht man diese formellen Erledigungen ab und betrachtet nur die inhaltlich geprüften Fälle, ergibt sich eine bereinigte Gesamtschutzquote von 48,5 Prozent, das heißt, fast jede/r Zweite wird als schutzberechtigt anerkannt. Bei 10,5 Prozent positiven Klageverfahren vor Gericht liegt die Erfolgsquote letztlich bei über 50 Prozent.

Quelle: PRO ASYL www.proasyl.de, In: Pfarrbriefservice.de

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Text: PRO ASYL
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