Suizid – Die Entwicklung einer christlichen Haltung

Das Christentum, der Pfeiler westlicher Ethik, bezieht in seiner geschichtlichen Entwicklung keine konstante Haltung zum Suizid.

Bis ins vierte Jahrhundert fand der freiwillige Tod von Mann oder Frau angesichts eines zu erwartenden Martyriums Anerkennung seitens der Kirchenväter.

Mit Augustin (354-430) setzte eine Entwicklung der Bewertung ein, die zu einer veränderten Haltung führte. In seinem Werk „De Civitae Dei“ (civ de I, 16 ff .) verurteilte er den Suizid als ein abscheuliches und schändliches Übel. „Für den Christen gibt es keine Lage, die ihn zum Selbstmord berechtigt.“ In den folgenden Konzilien verfestigte sich diese Einstellung. Nur Menschen im Zustand geistiger Umnachtung, unter dem Einfluss psychischer Störungen oder wenn der Verzweifelte noch Reue empfinden konnte, wurden als Ausnahmen behandelt. Auf der Synode von Orleans (538) wird die Bestattung von Selbstmördern verboten.

Im Konzil von Toledo 693 zog der Suizid die Exkommunikation (Ausschluss aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche) nach sich. Papst Nikolaus I bezeichnet ihn 860 als Todsünde, und damit wird diese Einstellung auch für das Kirchenrecht übernommen und festgeschrieben. So beschloss die Synode in Nimes 1284, Selbstmördern das Recht auf ein Begräbnis in geweihter Erde zu verweigern.

Thomas von Aquin (1225-1274) bestätigte und erklärte den Suizid als Akt gegen die göttliche Ordnung (Summa theologica II, 64). Er suchte darin den Beweis, dass Suizid ein absolut Böses sei, ein Akt gegen die Liebe zu sich selbst, gegen die Gesellschaft und schließlich gegen Gott, wobei er drei Argumente anführte, die die Verurteilung des Suizids begründen sollten:

  1. Der Suizid widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen.
  2. Er verletzt das Gebot der Liebe zum Nächsten, die der Mensch auch sich selbst gegenüber empfinden soll.
  3. Der Mensch gehört zur Gemeinschaft, ist Eigentum des Vaterlandes, hat also kein Recht, durch Suizid diese Anwesenheit zu tilgen.
  4. Der Mensch ist Eigentum Gottes, gehört Gott, wie ein Sklave seinem Herrn gehört. Der Mensch ist nicht „sui iuris“. Denn Gott entscheidet über unser Leben und unseren Tod.

Diese Haltung gegenüber dem Suizid verfestigte sich also im Laufe der Jahrhunderte und begründete jegliche Ethik. Erst mit der Reformation veränderte sich auch die Haltung der Kirchen bis hin zur gemeinsamen Erklärung der Kirchen im Jahr 1989.

Martin Luther sieht im Suizid „das Werk des Teufels“ und verurteilte deshalb stets die Tat, aber nicht immer das Opfer. In seinen Tischreden (Nr. 222) formuliert er etwa: „Sie tun es nicht gern, aber die Kraft des Teufels überwältigt sie, wie einer im Wald von einem Räuber ermordet wird.“ (LUTHER, 1962, Nr. 222.) Damit wandert der Blick ohne Ansehen der Person auf das persönliche Schicksal des Einzelnen.

Hieran wird deutlich, wie unterschiedlich suizidale Handlungen in verschiedenen Epochen und auch im Christentum beurteilt wurden und heute noch werden.

Quelle: Handbuch Suizidpräventation, Herausgeber: Evangelische Konferenz für TelefonSeelsorge und Offene Tür e.V. (Berlin) und Katholische Konferenz für TelefonSeelsorge und Offene Tür (Bonn), 2009

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Text: Evang. und kath. Konferenz für TelefonSeelsorge und offene Tür
In: Pfarrbriefservice.de