Was tun gegen Kinderarbeit?
Mit bewusstem Einkauf gegen Kinderarbeit
Wo Kinderarbeit drinstecken kann
Kaffee, Tee, Kakao und Schokolade, Orangensaft, Handys, Teppiche, Fußbälle, Spielzeug, Baumwollsaatgut, Gold und Diamanten, Pflaster- und Grabsteine, Blumen, Shrimps und vieles mehr. Bei all diesen Produkten haben Kinder vermutlich mit angepackt.
Gegen Boykott – für bessere Bedingungen
Warum nicht den Kauf bestimmter Waren verweigern? Leider ist dies keine Lösung, denn dann verlieren viele Kinder ihre Arbeit und haben keine Alternativen. Sie können weder die Schule besuchen, noch finden sie eine andere Arbeit und würden dann wieder auf der Straße landen.
Deshalb streben Menschenrechtsorganisationen in Verhandlungen mit Firmen heute ein anderes Ziel an: Die Verpflichtung auf kindgerechte Verhaltenskodizes. Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, Tätigkeiten zu verrichten, die für ihr Alter angemessen sind. Im Idealfall arbeiten sie nur wenige Stunden und können so gleichzeitig eine Schule besuchen. So können sie weiter zur Versorgung ihrer Familie beitragen, bis diese ihre Unterstützung nicht mehr benötigt. Das muss unser langfristiges Ziel sein.
Dies können Sie unterstützen, wenn Sie bei Ihrem Einkauf bewusst gegen ausbeuterische Kinderarbeit handeln. Greifen Sie zu Produkten aus dem Fairen Handel. Denn der Faire Handel garantiert den Kleinbauern und Arbeitern in den Ländern des Südens eine angemessene Bezahlung, so dass ihre Familien davon leben können. Und Kinderarbeit ist verboten. Ein wichtiger erster Schritt gegen Kinderarbeit!
Langfristig wirkt sich unser Einkaufsverhalten auch auf die Kinder aus, die in der inländischen Wirtschaft dieser Länder sowie in der Schattenwirtschaft tätig sind. Denn Bewusstseinsbildung und langfristige Entwicklungsmaßnahmen können auch hier einiges verändern.
Quelle: "Wenn Kinder schuften statt spielen", Info-Broschüre des Sachausschusses Gerechtigkeit-Entwicklung-Frieden des Diözesanrates der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, 2008
Datei-Info:
Dateiformat: .doc
Dateigröße: 0,03 MB
Sie dürfen diesen Text für alle nichtkommerziellen Zwecke der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pfarr-/Gemeindebrief, Plakat, Flyer, Website) sowie für Unterrichtszwecke* nutzen. Die Nutzung ist in dem beschriebenen Rahmen honorarfrei. Sie verpflichten sich den Namen des Autors/-in, als Quelle Pfarrbriefservice.de und ggf. weitere Angaben zu nennen.
*) Ausführliche Infos zu unseren Nutzungsbedingungen finden Sie hier.
Wir freuen uns über die Zusendung eines Belegs an die Redaktionsanschrift.
Beispiel für den Urhebernachweis, den Sie führen müssen, wenn Sie den Text nutzen
Text: Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und FreisingIn: Pfarrbriefservice.de