Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Nur knapp ein Drittel der Kirchenmitglieder sind abgabenpflichtig
Mitglieder der Kirche, die in Deutschland lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, zahlen hierzulande auch Kirchensteuer. Damit tragen und unterstützen sie die Arbeit der Kirche. Bei Angestellten behält der Arbeitgeber die Kirchensteuer vom Lohn ein und überweist sie an das Finanzamt. Die Finanzverwaltung leitet die eingehenden Kirchensteuern in einer Summe an die Kirchen weiter. Diese erfahren so nicht, welche Mitglieder zum Kirchensteueraufkommen beitragen.
Die Verbindung von Kirchensteuer und Einkommen berücksichtigt die finanziellen Möglichkeiten. So zahlen Menschen mit geringem Einkommen, Rentner und Arbeitslose keine Lohn- und Einkommenssteuer und somit auch keine Kirchensteuer. Tatsächlich zahlt nur knapp ein Drittel der Katholiken Kirchensteuer, denn auch Kinder, Schüler und Studierende sind natürlich davon ausgenommen.
Wenn Kinder zu berücksichtigen sind, verringert sich die Kirchensteuer oder entfällt sogar.
Janina Mogendorf
Quelle: www.katholisch.de
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Text: Janina MogendorfIn: Pfarrbriefservice.de