Ohne Moos nix los: Warum die Kirchensteuer wichtig ist

Das Schwerpunktthema für Mai 2011

am 29.01.2011 - 23:00  

Pfarrbriefservice.de

Steuerpflichtige Kirchenmitglieder in Deutschland zahlen Kirchensteuer – und das bereits seit fast 140 Jahren. Wie kam es dazu? Wer zahlt heute und wer nicht? Wieso wird an diesem System der Kirchenfinanzierung festgehalten? Und was geschieht mit dem Geld? Die Texte und Materialien des Monatsthemas wollen Antworten geben auf die Fragen, die wohl so manches Kirchenmitglied interessieren. Sie laden ein, sich in einer Pfarrbriefausgabe mit diesem Thema näher zu beschäftigen.

    Bilder
    von

    Deutsche Bischofskonferenz

    Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer ist in der Verfassung niedergelegt.

    von

    Erzbistum Paderborn

    Die ersten Christengemeinden (Urkirche)

    von

    Deutsche Bischofskonferenz

    Wichtigste Finanzquelle der Kirche sind die Abgaben ihrer Mitglieder: die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird von den Kirchenmitgliedern aufgebracht. Hinzu kommen Spenden und Kollekten. Außerdem gibt es Staatsleistungen in Form von Dotationen und abgabenrechtliche Vergünstigungen.

    Finanzdirektor Schnieders vom Bistum Osnabrück im Interview

    von

    Janina Mogendorf

    Ist die Kirchensteuer ein überholtes Modell? Überhaupt nicht, sagt Joachim Schnieders, Finanzdirektor des Bistums Osnabrück. Im Gespräch mit katholisch.de beantwortet er strittige Fragen rund um die kirchliche Abgabe.

    von

    Deutsche Bischofskonferenz

    Die Kirchensteuer wird derzeit als Zuschlag zur Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist somit grundsätzlich die Jahreseinkommensteuer.

    Reich an Kunstschätzen und denkmalgeschützten Bauten

    von

    Janina Mogendorf

    “Die Kirche ist doch so reich, wieso muss sie auch noch Steuern erheben?“ - ein Tenor, der viele Diskussionen rund um die Kirchensteuer bestimmt.

    von

    Erzbistum Paderborn

    Die Kirche ist eine Gemeinschaft von Gläubigen und nimmt ihren Auftrag in Gottesdienst, Seelsorge, Bildung und Erziehung, Caritas und Mission wahr. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Kirche materielle Mittel. Die Gläubigen ermöglichen das durch ihre Abgaben in Form der Kirchensteuer.

    von

    Deutsche Bischofskonferenz

    Der Staat subventioniert nicht die Kirche als Religionsgemeinschaft. Wo der Kirche staatliche Gelder zufließen, wird im gemeinsamen Interesse von Staat und Kirche z. B. das soziale oder kulturelle Engagement der Kirche unterstützt.

    Nur knapp ein Drittel der Kirchenmitglieder sind abgabenpflichtig

    von

    Janina Mogendorf

    Mitglieder der Kirche, die in Deutschland lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, zahlen hierzulande auch Kirchensteuer. Damit tragen und unterstützen sie die Arbeit der Kirche. Bei Angestellten behält der Arbeitgeber die Kirchensteuer vom Lohn ein und überweist sie an das Finanzamt.

    von

    Erzbistum Paderborn

    • Grundlage für die Bemessung der Kirchensteuer ist die staatliche Lohn- und Einkommensteuer.
    • Anknüpfungspunkt ist die persönliche Einkommenssituation und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
    von

    Erzbistum Paderborn

    War in der Vergangenheit die Mitgliederentwicklung eine Größe, die beim Steueraufkommen von anderen Faktoren (konjunkturelle Entwicklungen, Progressionswirkung des Steuertarifs) überlagert wurde, so wird der demografische Wandel die Ertragslage der Kirche in der Zukunft maßgeblich prägen.

    Diözesane und überdiözesane Ausgaben konkret

    von

    Janina Mogendorf

    In den 27 Bistümern umfassen die einzelnen Haushalte ganz ähnliche Bereiche. Die konkrete Ausgestaltung variiert von Diözese zu Diözese und ist im jeweiligen Haushaltsplan veröffentlicht. Was aber verbirgt sich konkret hinter den Kostenstellen?

    Die Kirchensteuer wird für den dreifachen Auftrag der Kirche eingesetzt

    von

    Janina Mogendorf

    Die Kirchensteuern werden für den dreifachen Auftrag der Kirche eingesetzt: Seelsorge, Gottesdienst und Caritas. Der kostenintensivste Bereich ist die Gemeindearbeit in den Pfarreien, dann die Finanzierung von sozialen Diensten und Kindergärten.

    Zu den unterschiedlichen Formen und Regelungen

    von

    Janina Mogendorf

    Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit (2009) neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent. Neben der staatlichen Lohnsteuer behält der Arbeitgeber die Kirchensteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.

    Bei Eheleuten

    von

    Deutsche Bischofskonferenz

    Die Kirchensteuer ist ein Finanzbeitrag der Kirchenmitglieder für ihre Kirche. Sie ist keine staatliche Subvention, sondern ein Mittel der Selbstfinanzierung der Kirche durch ihre Mitglieder. Der Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter wird bezahlt und ist kein Geschenk.

    Die Verwaltung der Finanzen findet auf Ebene der Bistümer statt

    von

    Janina Mogendorf

    Die Kirchensteuerräte der Bistümer verteilen das Geld an die einzelnen Stellen in der Diözese. Außerdem informieren sie über die Verwendung der Gelder. Die Mitglieder des Kirchensteuerrats sind meist Laien, also Menschen, die nicht im kirchlichen Dienst stehen.

    von

    Deutsche Bischofskonferenz

    Im Jahr 2009 wurden von den kirchensteuerpflichtigen Katholiken im Bundesgebiet insgesamt 4,903 Mrd. Euro Kirchensteuer bezahlt.

    Warum Kirchenmitglieder Kirchensteuer zahlen - und wofür

    von

    Janina Mogendorf

    Zahlreiche Anfragen landen pro Woche im E-Mail-Eingang der katholisch.de-Redaktion. Mindestens eine davon trägt den Betreff Kirchensteuer.

    von

    Erzbistum Paderborn

    Insbesondere auf Grund von geschichtlichen Entwicklungen sowie des jeweiligen Verhältnisses von Staat und Kirche haben sich unterschiedliche Formen der Kirchenfinanzierung entwickelt:

    1. Staatliche Finanzierung (z. B. Belgien, Griechenland, Norwegen)

    Tipp für Pfarrbriefredaktionen

    Wofür wird vor Ort die Kirchensteuer verwendet? Fragen Sie nach bei Pfarrer oder den damit befassten ehrenamtlich Engagierten in den Pfarreien und bringen Sie Beispiele in den Pfarrbrief. Dafür gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

    • Beispiel Erzbistum Bamberg: Mit einem Großteil der Kirchensteuereinnahmen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarrgemeinden, Kindergärten, Beratungsdiensten und im Schuldienst bezahlt, die so die drei Hauptaufgaben der Kirche Verkündigung, Seelsorge und karitatives Wirken wahrnehmen können. Das Erzbistum Bamberg stellt auf seiner Internetseite exemplarisch für die rund 12.500 Mitarbeiter vier Hauptamtliche in der Kirche näher vor: http://www.eo-bamberg.de/eob/dcms/sites/bistum/erzbistum/kirchensteuer/wofuer_kirchensteuer/index.html  
    • Beispiel www.katholisch: Die Internetseite der Katholischen Kirche in Deutschland präsentiert die vielfältigen Aufgaben der Kirche in einer Bildergalerie mit Bildern und kurzen Informationen: http://www.katholisch.de/43305.html  

     

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